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§-Schlupfloch: Alles neu!

Alles neu!

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Beziehungs-Aus: Was nun? Wer muss ausziehen? Wer bekommt das gemeinsame Hab und Gut?

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1. Schlupfloch: Altes raus, Neues rein

Sind beide Partner als Mieter eingetragen, können sie sich nicht gegenseitig aus der Wohnung werfen. Tatsächlich müssen sie sich untereinander einig werden, denn kündigen können sie nur gemeinsam, auch wenn einer der beiden bereits ausgezogen ist. Außerdem: beide haften weiter für die Miete, egal, wer wohnen bleibt. Im größeren Streitfall erfolgt eine gerichtliche Wohnungszuweisung. (§ 535 BGB, § 854 BGB)

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2. Schlupfloch: Neues Sorgerecht für Beppi

Tiere werden in diesem Zusammenhang zivilrechtlich wie „Sachen“ gesehen. Das heißt: wer die Papiere des Hundes besitzt und nachweisen kann, dass ihm der Hund gehört, darf ihn auch behalten. (§ 433 BGB, § 985 BGB)

Abenteuer Leben - Sendung vom 27. Februar 2011

Paragraphen-Schlupflöcher: Alles neu!

Es kracht in der Beziehung, einer muss raus aus der Wohnung. Aber wer? Und wer darf das Haustier behalten? Und wie wird der Besitz geteilt? Die Schlupflöcher im Überblick!

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3. Schlupfloch: Neue Aufteilung

Die Vermögen der Partner bleiben während und nach der Partnerschaft getrennt – das gilt auch für den Hausstand. Das gemeinsame Wirtschaften während der Beziehung (Lebensmitteleinkauf, Urlaubsreisen etc.) und wechselseitig erbrachte Versorgungsleistungen werden bei Ende der Partnerschaft nicht ausgeglichen. (BGH 03.02.2010 - XII ZR 53/08)

4. Schlupfloch: Neue Internetverbindung

Wer beispielsweise statt einer Internet-Leitung mit etwa 16.000 Kbit/s nur die Hälfte bekommt, sollte die Verbindung mit einem Online-DSL-Geschwindigkeitstest messen. Denn das fehlende Tempo eines Internetanschlusses ist eine erhebliche Pflichtverletzung seitens des Anbieters. Der Verbraucher ist deshalb nicht auf die in der Regel für Internet-Verträge geltende Vertragslaufzeit von 24 Monaten angewiesen und kann vorher kündigen. (§ 437 BGB)

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5. Schlupfloch: Neue Wohnung

Grundsätzlich darf der Vermieter die Miete erhöhen, aber es gibt Vorgaben. So darf die Miete in den ersten 15 Monaten nach dem Einzug nicht erhöht werden. Außerdem darf die Miete innerhalb von drei Jahren in der Summe höchstens um zwanzig Prozent steigen und sie darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. (§ 558 BGB)

6. Schlupfloch: Neues Auto

Ein brandneues Gerichtsurteil besagt: Wer als Verkäufer in seinem Angebot bestimmte Versprechungen gemacht hat, kann sich nachher nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. (Az.: 122 C 6879/09)
 

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7. Schlupfloch: Neuer Parkplatz

Die StVO besagt, dass an einer Parklücke derjenige Verkehrsteilnehmer Vorrang hat, der sie unmittelbar zuerst erreicht. Außerdem ist dort geregelt, dass man nicht vorwärts in eine Parklücke einfahren darf, während jemand rückwärts bereits das Einparken signalisiert hat. (§ 12 Abs. 5 StVO)

Linktipps:

Die Homepage unseres Rechtsanwalts Alexander Stephens:
http://www.stephens-coll.de/

Sämtliche Gesetzestexte finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums und unter: http://www.gesetze-im-internet.de

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