§-Schlupfloch fürs Reisen
Auf Reisen
Von Autopannen in Spanien über aufgezwungene Ersatzhotels bis hin zu dreckigen Ferienwohnungen. So sind Sie auch im Urlaub rechtlich auf der sicheren Seite.
1. Schlupfloch: Einmal Abschleppen bitte!
Wer in Spanien eine Autopanne hat darf sich auf keinen Fall von einem anderen Autofahrer abschleppen lassen. Das ist in Spanien verboten und kann teuer werden.
Articolo 9.3. reglamento de vehicolos 130.5 Reglamento Gereral de Circulation
Außerdem besteht in Spanien die Pflicht, eine reflektierende Warnweste zu tragen und zwei Warndreiecke bei einer Panne aufzustellen.
2. Schlupfloch: Schmutzige Küche
Eine dreckige Küche im Ferienhaus allein begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dadurch werde eine Reise nicht erheblich beeinträchtigt, da auch der Anlass der Reise nicht das Kochen war, daher kann ihnen zugemutet werden dort zu wohnen.
Az.: 61 C 4000/08
Exkurs
Triftige Kündigungs- und Minderungsgründe einer Ferienwohnung sind jedoch:
1. Fehlen von Strom-, Wasser- oder Abwasseranschluss, wenn nicht von vorneherein deutlich darauf hingewiesen wird;
2. Fehlen des in Deutschland üblichen Mindeststandards bei Sanitäreinrichtungen, wenn nicht auf Abweichungen davon deutlich hingewiesen wird;
3. Fehlen einer Mindestausstattung der – mitangebotenen - Küche: die Anzahl von Personen, an die die Wohnung vermietet wird, muss in jedem Fall versorgt werden können;
4. Ungezieferbefall, wobei einzelne Insekten hinzunehmen sind;
5. Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Situation gegenüber der Beschreibung im Katalog zum Nachteil des Reisenden.
(§651d BDG, §651e BDG, §651f BDG))
3. Schlupfloch: Entschädigung pro Koffer oder pro Person?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Schadenersatzansprüche von Familien und anderen Reisegruppen für verlorenes Fluggepäck verbessert. Nach einem verkündeten Urteil besteht Anspruch auf Schadenersatz jeweils für den einzelnen Reisenden, auch wenn sich Gegenstände im Koffer eines Mitreisenden befanden oder wenn das eigene Gepäck von einem Mitreisenden aufgegeben wurde.
Aktenzeichen: EuGH C-410/11 (22.11.2012)
4. Schlupfloch: Hotelbett zu kurz!
Man bekommt 25 % des Reisepreises zurück, wenn das Hotelbett kürzer als 1,90 Meter ist.
Landgericht Hamburg (Az.: 318 S 209/09)
5. Schlupfloch: Ersatzhotel akzeptieren wir nicht!
Der Veranstalter hat kein Recht, den Kunden ohne dessen Zustimmung woanders unterzubringen. Wenn er das dennoch getan hat, liegt ein erheblicher Mangel vor, sodass der Reisevertrag gekündigt werden darf.
Aktenzeichen: 2-24 S 199/11