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§-Schlupfloch: Ausgerutscht

Ausgerutscht

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Das Leben ist voller Ausrutscher - manche gehen gut aus, manche voll daneben. 

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1. Schlupfloch: Ein Ausrutscher und seine Folgen – Teil I

Generell hat man Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn eine Ware mangelhaft ist. Im Falle eines geplatzten Kondoms wird es jedoch schwierig zu beweisen, dass dies der Fall war – und nicht nur ein Handhabungsfehler vorlag. Das ist nämlich meistens der Fall, denn Kondome werden standardisierten Prüfungsverfahren unterzogen (DIN EN ISO 4074). (§ 437 BGB) 

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2. Schlupfloch: Ein Ausrutscher und seine Folgen – Teil II

Zuspätkommen kann tatsächlich auch schon beim ersten Mal eine Abmahnung nach sich ziehen. Dies kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden. Sollte es jedoch zu einer Kündigung kommen, müssen schwerwiegendere Vorkommnisse bestehen. Passieren solche Ausrutscher nicht wiederholt und der Arbeitgeber erledigt ansonsten seine Arbeiten sorgfältig, ist eine Kündigung nicht rechtens. (§ 1 KSchG; Akz. 5 Sa 746/08)  

§-Schlupfloch: Ausgerutscht

§-Schlupfloch: Ausgerutscht

Das Leben ist voller Ausrutscher – manche gehen gut aus, manche voll daneben. Vor allem, wenn es um rechtliche Fragen geht.

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3. Schlupfloch: Rausgerutscht

Wer Unwahrheiten über einen anderen behauptet oder verbreitet, die ihn in der Öffentlichkeit bloßstellen, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Wenn die Tat öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriftstücken begangen wurde, drohen sogar zwei Jahre Freiheitsentzug. (§§ 186 & 187 StGB) 

4. Schlupfloch: Einem Vater rutscht die Hand aus

Das BGB besagt – seit 2000 – unmissverständlich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.“ Körperliche Bestrafungen, aber auch seelische Grausamkeit durch die Eltern oder einen Vormund sind daher strafbar.

Unter Notwehr versteht man die Verteidigung, die notwendig ist, um einen rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder einen anderen abzuwehren. Hier ist notwendige Gewalteinwirkung erlaubt, wenn es die Situation verlangt. Verteidigt man einen anderen, der sich nicht wehren kann – beispielsweise ein Kind – spricht man juristisch von Nothilfe. Sowohl Notwehr als auch Nothilfe müssen in Relation zur abgewehrten Tat stehen und sind nicht als Freibrief für Gewalt anzusehen. (§ 32 Abs. 2 StGB; § 1631 BGB) 

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5. Schlupfloch: Über die Ampel gerutscht

Blaues Blinklicht und Martinshorn werden nur von Einsatzwagen der Polizei oder Notärzten verwendet, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit abzuwenden. Jeder Verkehrsteilnehmer ist daher dazu verpflichtet, für ein solches Fahrzeug sofort den Weg frei zu machen. Sollte man dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird der Bußgeldbescheid bei Angabe der Gründe unwirksam. (§ 38StVO) 

6. Schlupfloch: On the road again – fast ausgerutscht

Die Straßenverkehrsordnung besagt derzeit lediglich, dass Fahrzeug und Bereifung den Witterungsverhältnissen angepasst werden sollen. Dies ist im Zweifel Auslegungssache. Daher hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass Bußgelder für Autofahrer ohne Winterreifen verfassungswidrig sind. Eine gesetzliche Verordnung zur Winterreifenpflicht soll jedoch noch vor diesem Winter folgen – das fordert Bundesverkehrsminister Ramsauer. (§ 2 StVO & Art. 103 GG) 

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7. Schlupfloch: Beim Fegen gepfuscht – ausgerutscht

Die Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht verpflichtet zur Sicherung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Darunter fällt unter anderem die Räum- und Streupflicht im Winter und die Pflicht zur Beseitigung von Laub im Herbst. In beiden Fällen ist der Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück zu sichern. Bei Mietshäusern gibt der Vermieter diese Aufgabe oft an die Mieter ab. Das muss aber abgesprochen und vom Vermieter überwacht werden. (§ 253 BGB; BGH-Urteil vom 06.02.2007: VI ZR 274/05) 

8. Schlupfloch: Rausgerutscht – vorher gewusst

Folgende Berufsstände unterliegen einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht: Ärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Finanzprüfer und alle Berufsgruppen, die mit Informationen arbeiten, die unter den Datenschutz fallen oder Privatgeheimnisse darstellen. Wird gegen die Schweigepflicht verstoßen, droht eine Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. (§§ 203ff StGB ) 
 

Linktipps:

Die Homepage unseres Rechtsanwalts Christian Gerber:
http://www.rae-khk.de/

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