Was sollte man am Urlaubsort beachten?
Gesetze am Urlaubsort: Wichtige Regeln für diesen Urlaub
- Aktualisiert: 28.04.2023
- 12:01 Uhr
Der Sommerurlaub 2023 steht bevor und es gibt einige wichtige Dinge zu beachten, um eine entspannte und reibungslose Reise zu gewährleisten. Eine sorgfältige Planung und Recherche können dabei helfen, unangenehme Überraschungen am Reiseziel zu vermeiden. Ob es um die Wahl des passenden Reiseziels, der Unterkunft oder der kulturellen Unterschiede geht - mit unseren Tipps bist du bestens für deinen Urlaub vorbereitet!
Das Wichtigste in Kürze
Sport ist grundsätzlich an jedem Strand erlaubt. Man sollte aber stets Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen, entsprechend Abstand halten und ggf. auf sogenannte "Aktivstrände" ausweichen.
Extreme Sandburgen sind an manchen Stränden verboten. Diese Regel gilt aber meist nur für Bauwerke im großen Stil und nicht für die typischen Kletterburgen der Kids.
Strandverkäufer sind erlaubt, wenn sie über eine bestimmte Genehmigung verfügen.
Restaurantbesitzer dürfen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt in Badekleidung verbieten.
Das Füttern von Möwen solltet ihr auch ohne ausdrückliches Verbot unterlassen.
Viele Hotels verwenden bestimmte Begriffe, um die Schwächen ihrer Anlage zu kaschieren. Vor der nächsten Buchung solltet ihr euch manche Formulierungen genauer angucken.
Besonders bei Reisen außerhalb der EU sind die Zollbestimmungen zu beachten, z.Bsp. beim Türkei-Urlaub oder bei Ferien in Ägypten oder Marokko.
Urlaub im Inland: Worauf sollte man achten?
Sandburgen
Am Strand eine Sandburg zu bauen, ist ein echter Klassiker und macht sowohl Jung als auch Alt Spaß. Allerdings sind große Sandburgen in vielen Orten verboten, zum Beispiel dürfen sie in Binz und Göhren auf Rügen nicht höher als 30 Zentimeter sein und der Durchmesser darf 3,50 Meter nicht überschreiten. Es ist wichtig, auch bei kleineren Burgen auf andere Strandbesucher Rücksicht zu nehmen und wenn der Strand voll ist, lieber darauf zu verzichten.
Frisbee, Volleyball und Co.
Sport am Strand ist grundsätzlich erlaubt. Die Geräuschkulisse, die dabei entsteht, ist ebenfalls kein Problem, sofern sie in einem zumutbaren Rahmen bleibt. Wie so oft gilt auch hier: Rücksicht nehmen ist das A und O. In manchen deutschen Küstenstädten gibt es für Sportbegeisterte auch extra ausgewiesene Aktivstrände.
Strandverkäufer
Das Anbieten von Waren am Strand ist mit entsprechender gewerblichen Genehmigung erlaubt. Allerdings dürfen Händler nicht zu aufdringlich werden. Wird der Verkäufer aufgefordert zu gehen, muss er dem Folge leisten, sonst gilt es als Belästigung.
Dresscode im Restaurant
Ob in einer Strandbar oder einem Restaurant, es handelt sich immer um privates Eigentum und daher gilt das Hausrecht. Der Besitzer hat das Recht, das Tragen von Badekleidung am Tisch zu verbieten, insbesondere wenn andere Gäste sich dadurch gestört fühlen und Beschwerden einreichen. Personen, die sich nicht an die Kleiderordnung halten, müssen das Lokal verlassen.
Möwen füttern
Auch wenn es dafür nicht überall Verbote gibt, das Füttern von Möwen ist wohl in keinem Urlaubsort gern gesehen. Zwar ist es meistens gut gemeint, aber durch das Füttern gewöhnen sich die Vögel zu sehr daran. Die Folge: Eine überraschende Attacke aus der Luft. Möwe: 1 - Fischbrötchenbesitzer: 0.
Wild Campen
Wild Campen, offenes Feuer bzw. öffentlich grillen oder andere Urlaubsaktivitäten können je nach Land und Region zu empfindlichen Strafen führen. In vielen mediterranen Ländern wie Portugal, Spanien, Italien, Griechenland, beim Urlaub in Albanien oder generell am Balkan besteht in den trockenen Sommermonaten erhöhte Waldbrandgefahr.
Katalog-ABC: Das steckt dahinter
Bei der Hotel-Recherche suchen Viele nach dem perfekten Deal: Tolles Zimmer, Meerblick, Poollandschaft und das alles möglich günstig. Aber Achtung! Es gibt Hotels, die mit bestimmten Formulierungen ihr Angebot etwas "aufhübschen" wollen.
"Landestypische Einrichtung"
Häufig ist Katalogsprache wörtlich zu nehmen. Vorsicht also bei Formulierungen, die nicht eindeutig zuzuordnen sind. Ein Zimmer mit "Landestypischer" Einrichtung kann ein sehr spartanisch eingerichtetes Zimmer sein. Rechtlich ist die Formulierung einwandfrei, wenn es sich dann wirklich um ein Zimmer handelt, in dem einfach nur ein Bett steht. (§ 651c BGB)
"Naturbelassener Strand"
Wenn man sich vorstellt, an einem menschenleeren und paradiesischen weißen Strand mit kristallklarem Wasser zu sein, könnte man enttäuscht werden. Denn wenn der Strand als "naturbelassen" bezeichnet wird, bedeutet dies oft, dass niemand für die Reinigung des Strandes zuständig ist. Obwohl der Strand vielleicht leer sein könnte, muss man möglicherweise den Platz mit unerwünschten Dingen wie Algen und Bierdosen teilen.
Verkehrsgünstige oder zentrale Lage
Diese Stichwörter könnten auf eine vielbefahrene Straße inklusive gut besuchter Lokale und damit einhergehenden (Verkehrs)-Lärm hindeuten. Eine "idyllische" Lage kann wiederum gerne als Synonym für ein Hotel fernab von jeglicher Zivilisation genutzt werden. Je nachdem, was man im Urlaub so vor hat, könnte eine Bleibe ab vom Schuss ein Minuspunkt sein.
"Aufstrebender Urlaubsort"
Kann unter Umständen ein Indiz für viele Baustellen sein. Hier ist auch die Formulierung "Touristisch gut erschlossen" zu nennen. Das deutet oft auf eine riesige Hotellandschaft hin. Man sollte in diesem Fall also damit rechnen, sich den Pool mit hunderten anderen Gästen teilen zu müssen.
Reiseportale: Was bedeuten die Abkürzungen wirklich?
Zimmerausstattung
- BD: Badewanne
- BK: Balkon
- DU: Dusche
- HZ: Heizung
- AC: Klimaanlage
- TE: Terrasse
- ZB: Zusatzbett
Zimmerart
- AP: Apartment
- BU: Bungalow
- DZ: Doppelzimmer
- DA: Doppelzimmer zur Alleinnutzung
- DB: Dreibettzimmer
- FZ: Familienzimmer
- JS: Junior Suite
Leistungen
- A: Abendessen
- AI: All Inclusive
- F: Frühstück
- HP: Halbpension
- VP: Vollpension
- M: Mittagessen
- OV: Ohne Verpflegung
- Ü: Übernachtung
- ÜF: Übernachtung + Frühstück
Weitere Infos gibt es hier:
- Sämtliche einschlägigen Gesetzestexte finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums und unter: www.gesetze-im-internet.de
- Was Sie allgemein beim Urlaub im Ausland beachten sollten, finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html
- Bei groben Mängeln seitens des Reiseveranstalters oder der Unterkunft finden Sie erste Ratschläge hier: http://www.reisemangel.de/