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Das solltest du beim Grillen im Park beachten

Grillen unter freiem Himmel:  Das musst du beim Grillen im öffentlichen Raum beachten

  • Veröffentlicht: 23.05.2023
  • 11:02 Uhr
  • Abenteuer-Leben-Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Für das Grillen in der Öffentlichkeit gibt es kein einheitliches Gesetz. Jede Stadt und jede Kommune kann die Regeln selbst festlegen.

  • Generell ist das Grillen nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. In Parkanlagen und Co. haben diese speziellen Grillplätze manchmal sogar Sitzgelegenheiten.

  • Trotzdem gibt es auch da Regeln zu beachten. Verantwortungsvoller Umgang mit Feuer, Mitmenschen und Umwelt sollte selbstverständlich sein. Besonders im Sommer und in Hitzeperioden mit erhöhter Waldbrandgefahr sollten die örtlichen Vorgaben beachtet werden.

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Mit dem Sommer kommt die Sehnsucht nach entspannten Grillabenden mit Freunden und Familie auf. Doch was ist, wenn man statt im Garten oder auf dem Balkon zu grillen lieber im Freien ein Feuerchen machen möchte? Vorsicht ist geboten! Beim Grillen in der Öffentlichkeit gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Auch für Wildcampen in freier Natur gilt es, die örtlichen Regeln zu beachten. 

Wo darf gegrillt werden und wo ist es tabu?

Wichtig: Jede Stadt kann die Regeln zum Thema Grillen in der Öffentlichkeit selbst festlegen. Die gesetzliche Regelung ist also nicht automatisch deutschlandweit überall gleich! Deswegen: Vorab unbedingt im Internet oder beim zuständigen Ordnungsamt informieren. Im Zweifelsfall kann auch vor Ort eine abweichende Regelung durch das zuständige Amt erfolgen. Bei Missachtung kann ein Bußgeld drohen, welches je nach Bundesland variiert.

Außerhalb von gekennzeichneten Bereichen ist das Grillen in der Öffentlichkeit generell untersagt. Allerdings gibt es in vielen Parkanlagen ausgewiesene Grillplätze. Diese haben dann in der Regel einen feuerfesten Untergrund und vor allem keine Büsche oder Bäume in der umliegenden Umgebung. Manchmal gibt es vor Ort sogar Tische, Sitzgelegenheiten und sanitäre Anlagen.

In Wäldern und Naturschutzgebieten ist wegen der erhöhten Waldbrandgefahr Grillen verboten.

Achtung: Unter Umständen gibt es dort zwar gekennzeichnete Grillplätze, aber auch dort ist das Grillen ab einer Waldbrandgefahrenstufe von 4 nicht erlaubt. Ab einer Waldbrandgefahrenstufe von 5 kann sogar das Betreten des Waldes - auch nur für Spaziergänger – verboten sein.

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Das musst du beim Grillen im Park beachten

  • Standfester Grill: Wenn ihr euren eigenen Grill mitbringt, solltet ihr unbedingt darauf achten, dass er fest auf dem Boden steht und nicht umkippen kann.
  • Beim Anzünden solltet ihr nur geeignete Flüssig- oder Würfelanzünder benutzen.
  • Keinen Müll hinterlassen: Dieser Punkt sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Egal ob Bratwurstverpackung, Bierflasche oder Kohlenreste - am besten alles mit nach Hause nehmen oder in den Mülleimern vor Ort entsorgen. Achtung: Kohle mit Restwärme nur in Metall- oder Keramikbehältern transportieren.
  • Humane Lautstärke: Wie überall in der Öffentlichkeit, sollte sich die Lautstärke von Musik und Co. in Grenzen halten um eure Mitmenschen nicht zu stören.
  • Denkt daran das Feuer vor Verlassen des Grillplatzes zu löschen.
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