§-Schlupfloch: Heimwerker
Heimwerker
Wenn der Heimwerkerkönig die Stärke der Wände überschätzt und zum Nachbarn durchgebohrt hat – wer zahlt?
1. Schlupfloch: Parkett selbst verlegen
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand überlassen und muss dafür sorgen, dass dies während der Mietzeit auch so bleibt. Was Schönheitsreparaturen betrifft, muss der Mieter auch selbst Hand anlegen dürfen und die Arbeiten durchschnittlich ordentlich ausführen.
(§ 535 Abs. 1 BGB)
2. Schlupfloch: Durch die Wand gehen
Die Aufgabe des Versicherers ist es, Ansprüche an den Versicherten durch Dritte zu übernehmen, das heißt, Schadenersatzforderungen zu begleichen. Das gilt nicht, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde. (§ 100 VVG)
3. Schlupfloch: Wasserschaden
Es gibt kein Gesetz, das dazu verpflichtet, Geräte wie eine Waschmaschine durch einen Fachmann anschließen zu lassen. Entstandene Schäden muss die Haftpflichtversicherung übernehmen. (§ 100 VVG)
4. Schlupfloch: Heimwerker-König verschont den Garten nicht
Die Regelungen zu Sichtschutzwänden sind Sache der einzelnen Bundesländer. Die legen üblicherweise erlaubte Höhen zwischen 1,80 und zwei Metern fest. In Bayern sind zum Beispiel zwei Meter erlaubt. Allerdings: Manche Gemeindeordnungen setzen niedrigere Höhen fest – die gelten dann, noch vor der länderweiten Regelung. (§ 63 Ziffer 6 BauO)
5. Schlupfloch: Im Eifer des Gefechts
Bei Gefälligkeiten wird Schmerzensgeld nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz fällig. Wer bei einem Freundschaftsdienst also absichtlich Verletzungen herbeiführt oder so handelt, dass nach dem gesunden Menschenverstand ein Unfall passieren muss, ist zu Zahlungen an einen Freund oder Nachbarn verpflichtet. (§ 823 Abs.1 BGB)
6. Schlupfloch: Bezahlter Heimwerker
Die Definition von Gefälligkeit beinhaltet, dass keine Bezahlung stattfindet. Wer sich bei seinem Helfer erkenntlich zeigen will und Trinkgeld gibt, fördert nicht Schwarzarbeit, vorausgesetzt, der Betrag ist deutlich niedriger als üblicher Lohn. (§ 1 SchwarzArbG)
7. Schlupfloch: Heimwerkerkönig in Parkettnöten
Ein Käufer hat folgende Rechte, wenn eine gekaufte Sache mangelhaft ist: Er kann Nacherfüllung verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder sogar Schadenersatz verlangen. (§ 437 BGB)
8. Schlupfloch: Miete sparen durch Selbermachen
Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Darunter fällt zum Beispiel eine nicht funktionstüchtige Heizung. Mietminderung ist aber nicht möglich, wenn die Mängel schon bei der Besichtigung klar waren. Ausnahme: Der Vermieter versucht, den Mieter arglistig über den Zustand der Wohnung zu täuschen. (§ 536b BGB)
9. Schlupfloch: Fehlerhafte Gebrauchsanleitung
Als Sachmangel gilt auch, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Helfer unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache außerdem vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. Wenn aufgrund dessen der Gegenstand bei der Montage beschädigt wurde, werden Mängelansprüche fällig. (§ 434 Abs. 2 BGB)
10. Schlupfloch: Der hässliche Ast
Bei Gefälligkeiten zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Wenn aber der Geschädigte nicht weiß, dass er jemandem einen Gefallen tut, kommt das Gefälligkeitsverhältnis nicht zustande und die Versicherung muss zahlen. (§ 100 VVG )
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