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Wenn der Traumurlaub baden geht

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© dpa/tmn

Das ganze Jahr wartet man sehnlichst auf den wohl verdienten Urlaub und muss vor Ort feststellen, dass man statt im Paradies in einer Bruchbude gelandet ist.

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WELCHE RECHTE HABE ICH, WENN MIR DAS HOTEL NICHT GEFÄLLT

Sollte in dem Hotel etwas nicht in Ordnung sein oder Mängel bestehen, kann man immer zur Rezeption gehen und sich darüber beschweren.

Wenn man als Urlauber einen Vertrag eingegangen ist und dieser im Falle von Mängeln nicht erfüllt wurde, kann der Urlauber diesen Vertrag auch auflösen. Das heißt: entweder fordert man ein anderes Hotelzimmer oder man zieht aus.

Das Recht auf eine Alternative, sprich ein anderes Zimmer, hat jeder Urlauber, egal in welchem Sternebereich man sich befindet.

Werden die Erwartungen nicht erfüllt und trifft man auf ein verdrecktes Zimmer oder Mängel (z.B. Baulärm) im Hotel, sollte man seine Rechte geltend machen.

Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich verpflichtet, dem Mangel abzuhelfen. Er darf die Abhilfe nur verweigern, wenn sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Dies wird allerdings nur selten der Fall sein. Ist der Reiseveranstalter zur Abhilfe verpflichtet und hat er dem Mangel nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten Frist abgeholfen, hat der Reisende folgende Rechte:

1)     Er kann dem Mangel (soweit möglich) selbst abhelfen. Die dadurch entstandenen Kosten muss der Reiseveranstalter ersetzen.
2)     Bei erheblichen Mängeln der Unterkunft kann der Reisende selbst eine dem Reisevertrag entsprechende Unterkunft organisieren und anmieten. Insofern sollte aber das Risiko bedacht werden, dass das Gericht in einer späteren Verhandlung Ihre Meinung hinsichtlich der Unterkunft nicht teilt und Sie auf den Kosten der selbst angemieteten Unterkunft sitzen bleiben.
3)     Bei erheblichen Mängeln kann zudem der Reisevertrag gekündigt werden. Auch bei einer Kündigung besteht das vorher genannte Risiko.

WICHTIG:

Beabsichtigen Sie - in Falle, dass der Reiseveranstalter den erheblichen Mängeln nicht abhilft- einen selbstorganisierten Umzug oder die Kündigung des Reisevertrages, müssen Sie dies der Reiseleitung zunächst schriftlich mitteilen und eine abgemessene Frist zur Abhilfe setzen. 

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REKLAMATION: WAS SIE TUN KÖNNEN, WENN SIE MÄNGEL IN IHREM HOTELZIMMER HABEN

Bei eindeutigen Mängeln im Hotelzimmer sollten Sie direkt bei der Reiseleitung Bescheid geben und nicht erst warten. Sie müssen sich sofort melden, um die Reklamation schnell wirksam zu machen. Hierbei kann man durchaus auch sein Geld zurück verlangen, da man als Urlauber ja keine Leistungen entgegen genommen hat, wenn man in diesem Zimmer nicht wohnen möchte.

Wichtig ist, dass Sie die Mängel genau beschreiben und sofortige Abhilfe verlangen, sofern das möglich ist. Damit Sie die Mängel auch beweisen können, sollten Sie entweder Fotos oder einen Zeugen bei der Reklamation dabei haben.

WAS BRAUCHE ICH IM FALLE EINES MANGELS, UM MEIN GELD ZURÜCKZUBEKOMMEN?

Wenn man über einen Reiseveranstalter bucht erhält man vor Reiseantritt einen sogenannten Voucher. Prinzipiell ist ein Voucher erstmal ganz schlicht ein Gutschein. Der aus dem Englischen stammende Begriff hat sich auf einigen Gebieten bei uns eingebürgert. Man verwendet ihn vor allem als Bezeichnung für Rechnungs- und Zahlungsbelege, Eintrittskarten und eben auch für den Hotelgutschein.

Wenn Sie eine Urlaubsreise buchen, müssen Sie in Ihrem Hotel vor Ort meist einen Beleg für die Reisebuchung vorlegen, den Voucher. Auf ihm sind ihre Personendaten und die Zeit des Aufenthaltes notiert. Am Anreisetag gehen Sie beim Eintreffen in Ihrem Urlaubshotel einfach zur Rezeption und geben den Voucher dort ab.

Vor allem ist ein Voucher eine Sicherheit für den Reisenden, da er so klar nachweisen kann, eine Reservierung im Hotel zu haben. Im Falle von Fehlbuchungen wird niemand versuchen, die Schuld beim Urlauber zu suchen. In der Regel wird im Notfall sehr schnell alles bereinigt.

Dieser Voucher besiegelt aber auch ihr Einverständnis mit dem Hotel und die Bezahlung. Das heißt, wenn das Hotel unzumutbare Mängel aufweist und man am Anreisetag wieder geht, sollten Sie ihren Voucher zurück verlangen. So hat man bessere Chancen sein Geld zurückzubekommen. Sollten Sie erst am nächsten Tag auschecken wollen, benötigen Sie eine Bestätigung über den Mangel vom Hotel oder vom Reiseveranstalter.

REKLAMATION: WELCHE MÄNGEL SIE HINNEHMEN MÜSSEN

Eine Verspätung des Reisebusses oder ein paar Kakerlaken im Zimmer (zumindest in südlichen Ländern) gilt noch nicht als Grund für eine Reklamation, denn so etwas nennt man als "vor Ort üblich" und es muss von den Urlaubern in Kauf genommen werden. Es gilt aber immer: Wer nichts sagt, kriegt auch nichts.

Wie Sie vorab böse Überraschungen vermeiden möchten, sollten Sie die Tücken der Katalogsprache in Hotelbeschreibungen kennen.

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