Gericht beschließt: Kükenschreddern vorerst weiterhin erlaubt
- 00:58 Min
- 13.06.2019
- Ab 12
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Das Schreddern männlicher Küken ist vorerst weiterhin rechtmäßig.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Das Schreddern männlicher Küken ist vorerst weiterhin rechtmäßig.